Kosten und Gebühren

Kosten und Gebühren

Rechtsanwälte durchlaufen eine langjährige Ausbildung und sind juristische Experten ersten Ranges. Die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts ist für den Klienten mit Kosten verbunden, die nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erhoben werden. Die Aufwände eines Rechtsanwalts entstehen durch Beratungen sowie außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz unterscheidet zwischen allgemeinen Gebühren, außergerichtlichen Tätigkeiten, Zivilsachen, Strafsachen, Bußgeldsachen und sonstigen Verfahren. Auch bestimmte Auslagen des Rechtsanwalts können in Rechnung gestellt werden. Durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bleibt die Preisgestaltung für den Mandanten jedoch stets transparent und nachvollziehbar.

Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kommen zwei Berechnungsformeln zum Einsatz: Betragsgebühren und Satzgebühren.

Betragsgebühren

Im Zivilrecht wird nach Satzgebühren abgerechnet. Zum Zivilrecht zählen die Bereiche Arbeitsrecht, Rechtsgeschäfte, Personenrecht, Erbrecht und Sachenrecht. Bei der Veranlagung von Satzgebühren ist der Gegenstandswert relevant. Der Gegenstandswert ergibt sich aus der Höhe der Forderung ohne Verzinsung. Anhand einer Wertetabelle im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz lässt sich leicht die Höhe der Gebühr ermitteln. Je nach Leistung wird zur Ermittlung des jeweiligen Betrags ein im Vergütungsverzeichnis festgelegter Faktor verwendet. Hierbei ist zu bedenken, dass die in Rechnung gestellten Gebühren alle fixen und variablen Kosten einer Kanzlei abdecken müssen. Dazu zählen die Kanzleimiete und Personalkosten.

Satzgebühren

Sozialrechtliche Streitigkeiten werden nach Betragsgebühren abgerechnet. Hierunter fallen Erstberatungsgebühr, Beratungskosten und Verfahrensgebühren.

Aufschlüsselung aller Kosten

Ein Rechtsanwalt kann für Aufwände, die durch Telekommunikation und Schriftverkehr entstehen, eine Pauschale geltend machen oder die konkreten Kosten in Rechnung stellen. Eine Pauschale darf höchstens 20% der entstandenen Gebühren betragen und bleibt auf 20 EUR begrenzt. Für die Anwaltskanzlei Melzer zählt eine verständliche und nachvollziehbare Kostenaufschlüsselung zum unverzichtbaren Service. Dem Mandanten werden alle erhobenen Gebühren und die zu Grunde liegenden Aufwände genau aufgeschlüsselt. Jeder Mandant wird zudem vorab über die Kosten einer außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeit aufgeklärt. Alternativ bietet die Kanzlei Melzer auch eine Vergütung auf Stundenbasis an.

So lassen sich Anwaltskosten reduzieren

Die mit einer Rechtsvertretung entstehenden Kosten lassen sich bisweilen reduzieren. Einkommensschwache Personen können Prozesskostenhilfe beantragen. Voraussetzung für eine Bewilligung des Antrags ist neben der formellen Berechtigung die realistische Aussicht auf einen Prozessgewinn. Auch die Kostenübernahme durch einen Prozessfinanzierer ist möglich. Die Auswahl des Anwalts sollte sorgfältig erfolgen, denn mit der Beauftragung eines weiteren Rechtsanwalts fallen erneute Kosten an, sofern keine Vereinbarung zur Teilung von Kosten zwischen den Anwälten besteht. Sprechen Sie Rechtsanwalt Melzer gern bei allen Fragen zu Kosten, Gebühren und Anträgen an.