Medizinrecht

Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist ein Vertrauensverhältnis, doch daneben besteht eine nicht minder wichtige rechtliche Beziehungen zwischen den Partnern. Auch innerhalb der Ärzteschaft und der einbezogenen Organisationen sind rechtliche Bezüge vorhanden.

Bei der Beurteilung von Zulassungen für Heilmittel oder der Hinzuziehung von medizinischen Sachverständigen zur Evaluierung von Behandlungsfehlern vertreten wir Ihre Interessen mit Nachdruck. Ebenso klären wir für Sie Fragen zur zivilrechtlichen Haftung von Arzt und Krankenhaus.

Auch die Kostenübernahme von Heilbehandlungen durch die gesetzliche oder private Krankenversicherung ist oft ein strittiges Thema. Rechtsanwalt Melzer vertritt Ihre Rechte als Versicherter und kümmert sich darum, dass der Versicherer seinen Leistungen nachkommt.

 

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